Justitia-Statue im Wiener Justizpalast
Illustrationsfoto. Foto: Hubertl, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons · Webgröße / gegebenenfalls Ausschnitt.

Welche Posten zum Kaufpreis hinzukommen

Für einen gewöhnlichen entgeltlichen Immobilienkauf fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent an. Die Bemessungsgrundlage und Ausnahmen sind vom Erwerbsvorgang abhängig; das Bundesministerium für Finanzen unterscheidet unter anderem entgeltliche, unentgeltliche und familiäre Übertragungen.

Das österreichische Behördenportal zu Kaufnebenkosten nennt als reguläre Grundbuchgebühr 1,1 Prozent des Kaufpreises. Bei Eintragung eines Pfandrechts kommen grundsätzlich 1,2 Prozent des Pfandrechtswerts hinzu. Prüfen Sie mögliche Befreiungen und Übergangsfristen für Ihren konkreten Antrag; eine befristete Erleichterung ist keine allgemeine Kostenzusage.

Bei Vermittlung kann eine vereinbarte Provision entstehen. Für Kaufpreise ab 48.448,52 Euro nennt das Behördenportal eine Höchstprovision von drei Prozent zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Eine Höchstgrenze ist kein zwingender Preis. Vertragserrichtung, Beglaubigung, Treuhandabwicklung und Kreditkosten sind zusätzlich anhand konkreter Angebote zu kalkulieren.

Rechenbeispiel: nur drei ausgewählte Posten

Für einen angenommenen Kaufpreis von 2.000.000 Euro, ohne Steuer- oder Gebührenbefreiung und mit einer vereinbarten Provision von 3 Prozent plus Umsatzsteuer:

  • Grunderwerbsteuer, 3,5 Prozent: 70.000 Euro.
  • Eigentumseintragung, 1,1 Prozent: 22.000 Euro.
  • Provision, 3 Prozent plus 20 Prozent Umsatzsteuer: 72.000 Euro.

Zwischensumme: 164.000 Euro. Das ist ausdrücklich keine vollständige Nebenkostensumme. Finanzierung, Pfandrechtseintragung, Eingabengebühr, Vertrag, Beglaubigung und weitere objektspezifische Kosten fehlen in diesem Beispiel. Auch Renovierung und laufende Eigentümerkosten sind nicht enthalten.

Vor einer verbindlichen Zusage

Lassen Sie sich ein schriftliches Gesamtbudget mit eindeutigen Bemessungsgrundlagen, Umsatzsteuer und Fälligkeiten erstellen. Klären Sie, wer welche Leistungen übernimmt und welche Auslagen zusätzlich verrechnet werden. Bei Sonderfällen wie Schenkung, Erbschaft, Gesellschaftsanteilen oder einem Erwerb im Familienverband ist eine individuelle steuerliche und rechtliche Prüfung erforderlich.

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Quellen geprüft am 26. Oktober 2026.